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Rechtsstaat

Rechtsstaat

Artikel 20 des Grundgesetzes schreibt für die Bundesrepublik Deutschland den Rechtsstaat vor. In einem Rechtsstaat beruht jedwedes staatliche Handeln auf Gesetzen. Vom Grundgesetz und den Länderverfassungen leiten sich alle anderen staatlichen Maßnahmen und Regeln ab. Damit soll die Freiheit der Bürger vor dem Zugriff des Staates gesichert werden.

Alle Staatsorgane sind an das Grundgesetz (Verfassung) gebunden. Vor Gericht können die Bürger ihre Grundrechte einklagen. Dabei sind Rechtsschutz, der Anspruch auf rechtliches Gehör, auf gesetzliche Richter, das Rückwirkungsverbot von Strafgesetzen und das Recht auf ein faires Verfahren garantiert.Der Rechtsstaat gewährleistet durch die Gewaltenteilung die Sicherheit des Bürgers, sein Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum.

Die Gewaltenteilung erfolgt durch drei unabhängige Säulen: Gesetzgebende Gewalt oder Legislative (Parlament), vollziehende Gewalt oder Exekutive (Regierung und Verwaltung) und rechtsprechende Gewalt oder Judikative (Justiz). Die Legislative erlässt Gesetze, die mit dem Grundgesetz konform gehen müssen. Exekutive, Verwaltung und Gerichte sind an Recht und Gesetz gebunden.

Das System der wechselseitigen Gewaltenkontrolle dient dem Schutz der privaten und politischen Freiheit der Bürger.

(Barbe)

Zitat

„Verantwortung ist der Preis, den wir alle für unsere Freiheit bezahlen müssen.”

Edith Hamilton