Demokratie lebt vom Engagement des Einzelnen, der mit seinen Interessen und Ideen auf das gesellschaftliche und politische Geschehen Einfluß nehmen will.
Unter politischer Beteiligung (Partizipation) versteht man alle Tätigkeiten von Bürgerinnen und Bürgern, die auf politische Entscheidungen einwirken. Während bei der direkten Beteiligung auf konkrete Entscheidungen Einfluß genommen wird, liegt eine indirekte Beteiligung vor, wenn anderen Personen eine Handlungsvollmacht übertragen wird (z.B. durch Wahlen).
Neben der Mitarbeit in Parteien und Verbänden lässt sich abgestufte Partizipation in vielen gesellschaftlichen Bereichen verwirklichen.
Verfasste Formen der Partizipation sind gesetzlich geregelte Beteiligungsformen, wie Bürgeranhörung, Bürgerbefragung oder Bürgerentscheid (teilweise in Landesverfassungen verankert). Bürgerinitiativen rechnen zur nicht verfassten Beteiligung.
(Barbe)
„Wenn viele kleine Menschen an vielen kleinen Orten viele kleine Schritte tun, dann ändert sich die Welt.”
Barbara Rütting
„Gegenüber der großen Gemeinschaft, dem Staat oder etwaigen noch größeren Gemeinschaften wird nur der das rechte Verantwortungsgefühl haben, der in kleineren Gemeinschaften in irgendeiner Form an der Verantwortung mitträgt. Andernfalls entwickelt sich bei denen, die nur regiert werden, das Gefühl, dass sie am Geschehen unbeteiligt und nicht dafür verantwortlich sind, und bei denen, die nur regieren, das Gefühl, dass sie niemand Verantwortung schuldig sind als der Klasse der Regierenden.”
Helmuth James von Moltke, 1939