Die Bundesrepublik Deutschland ist laut Artikel 20 des Grundgesetzes eine freiheitliche, rechtsstaatliche Demokratie.
Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes und ist durch rechtliche Gleichheit und Freiheit des Bürgers sowie freie Willensbildung durch Mehrheitsentscheidungen gekennzeichnet.
Nach dem Grundgesetz ist eine demokratische Legitimation staatlichen Handelns durch Wahlen erforderlich. Die Volksherrschaft wird durch eine Volksvertretung ermöglicht, wobei die Regierung durch die Opposition abgelöst werden kann.
Der Parlamentarische Rat hat bei der Entstehung des Grundgesetzes auf demokratische Verfahren sowie auf die Sicherung von unveräußerlichen Menschenrechten großen Wert gelegt, die durch den Gesetzgeber nicht angetastet werden dürfen. Kernstück der abwehrbereiten Demokratie ist der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Die Demokratie sichert die Mitwirkung des Bürgers an den politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen. Demokratie benötigt aber im Gegenzug den mündigen Bürger, der sich an den Entscheidungsprozessen in Parteien, Verbänden oder durch freie Meinungsäußerung beteiligt.
(Barbe)