Kommunen

Kommunen

Unter dem Sammelbegriff Kommunen sind Gemeinden, Städte, Kreisfreie Städte und Landkreise zusammengefasst. Rechtlich zählen Kreisfreie Städte und Städte auch als Gemeinden, sie unterliegen der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen.

Im Freistaat Sachsen haben nach 1990 drei grundlegende Gebietsreformen stattgefunden: Die Zahl der Landkreise wurde in Folge der 1994/96 stattgefundenen Kreisgebietsreform von 48 im Jahr 1990 auf 22 verringert. Durch die 1998 zum Abschluss gebrachte Gemeindegebietsreform wurde die Anzahl der kreisangehörigen Städte und Gemeinden von 1.622 im Jahr 1991 auf 546 reduziert. Am 1. August 2008 ist das Gesetz zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen in Kraft getreten. Damit gibt es in Sachsen noch 10 Landkreise sowie die drei Kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig (siehe Tabelle der größten Städte). Durch die Kreisneugliederung sollten Landkreise geschaffen werden, die – auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels – eine gewisse Einheitlichkeit hinsichtlich Größe und Grundstruktur aufweisen (siehe dazu die Tabelle der  Einwohner nach Gemeindegrößenklassen). Die Einwohnerzahlen in den neuen Landkreisen liegen zwischen 216.904 im Landkreis Nordsachsen und 387.918 im Erzgebirgskreis. Bis 2020 wird von einem voraussichtlichen Bevölkerungsrückgang in Sachsen von 8,8 Prozent ausgegangen.

Die Gemeinden stellen die unterste Ebene der politischen Hierarchie dar. Am 1. Januar 2008 gab es in Sachsen 499 Gemeinden, davon 492 kreisangehörige Gemeinden und sieben Kreisfreie Städte. Etwa 36 Prozent der Bevölkerung Sachsens lebt in diesen sieben kreisfreien Städten. Gemessen an der Bevölkerungszahl sind Leipzig und Dresden mit Abstand die größten Städte in Sachsen. 338 der kreisangehörigen Gemeinden haben bis zu 5.000 Einwohner, darunter sind acht Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohnern. 

Kommunalfinanzen

Die Gestaltungsspielräume für die sächsische Kommunalpolitik der Zukunft hängen zum großen Teil von der Finanzausstattung der Kommunen ab. Durch die nach wie vor verhältnismäßig geringen Steuereinnahmen sind die Kommunen in hohem Maße von staatlichen Finanzzuweisungen abhängig. Das Pro-Kopf-Aufkommen in der Gewerbesteuer in den Kommunen der östlichen Länder liegt derzeit erst bei der Hälfte der vergleichbaren Einkünfte im Westen. Im Jahr 2002 stammten rund 57 Prozent der Einnahmen der Kommunalhaushalte in Sachsen aus Finanzzuweisungen des Freistaates Sachsen (Schlüsselzuweisungen, Bedarfs- und sonstige allgemeine Zuweisungen, Erstattungen und laufende Zuweisungen, Investitionszuweisungen), 2007 lag ihr Anteil immerhin noch bei rund 50 Prozent. In Baden-Württemberg dagegen betrug der Anteil der staatlichen Zuweisungen an die Kommunen im gleichen Jahr lediglich 23 Prozent. Verglichen mit westdeutschen Verhältnissen ist die Abhängigkeit der Kommunen vom Land somit nach wie vor sehr hoch. Die Folge dieser Entwicklung sind geringere Gestaltungsspielräume für die Kreise, Städte und Gemeinden.

Blickt man auf die Verschuldung der öffentlichen Haushalte in Deutschland, so befindet sich der Freistaat in einer ausgezeichneten Position. Nach Bayern hat Sachsen im Jahr 2008 mit 14.804 Euro die geringste Schuldenlast je Einwohner zu verzeichnen. Unter dem Druck der Wirtschafts- und Finanzkrise der letzten Jahre mussten sich sowohl der Bund als auch die Länder erhebliche Sparzwänge auferlegen. Auf der Grundlage eines Vorschlages der Föderalismuskommission verabschiedeten Bundestag und Bundesrat die Schaffung einer sogenannten „Schuldenbremse“. Diese sieht vor, dass die Länder ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen. Vor diesem Hintergrund dürfte sich der finanzielle Spielraum der Kommunen in den kommenden Jahren eher noch weiter einengen.

Kommunen als Arbeitgeber

Der aus DDR-Zeiten stammende hohe Personalstand der sächsischen Gemeinden im Vergleich zu westlichen Bundesländern und umfangreiche Privatisierungen kommunaler Einrichtungen und Unternehmen bewirkten seit den neunziger Jahren einen drastischen Personalabbau in den Kommunalverwaltungen. Waren 1993 noch 178.320 Menschen in den sächsischen Gemeinden und Gemeindeverbänden beschäftigt, so reduzierte sich ihre Zahl bis 2007 auf nur noch 67.403. Dies stellt einen Beschäftigungsrückgang um beinahe zwei Drittel auf 38 Prozent des Ausgangsniveaus dar.

Bezogen auf eine Gesamtbevölkerung von 4,2 Mio. Einwohnern gab es 2007 je 1.000 Einwohner 16,7 Beschäftigte (69.955 absolut) im unmittelbaren öffentlichen Dienst der Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände. Die unmittelbare sächsische Staatsverwaltung umfasst zum Vergleich 25,8 Beschäftigte je 1.000 Einwohner (108.409 absolut). Der mittelbare öffentliche Dienst kann mit zusätzlich 4,7 Beschäftigten je 1.000 Einwohnern (absolut 19.705) beziffert werden. In Deutschland sind insgesamt im öffentlichen Dienst der Gemeinden, Gemeinde- und Zweckverbände etwa 1,3 Mio. Personen (15,9 je 1.000 Einwohner), im öffentlichen Dienst der Länder etwa 1,9 Mio. Personen beschäftigt (23,2 je 1.000 Einwohner), im mittelbaren öffentlichen Dienst etwa 790.000 Personen (9,6 je 1.000 Einwohner). Im Durchschnitt kommen auf 1.000 Einwohner in Deutschland  48,7 Beschäftigte im öffentlichen Dienst; in Sachsen sind es 47,2. Der Personlbestand im öffentlichen Dienst des Freistaates ist somit inzwischen geringfügig niedriger als im gesamtdeutschen Durchschnitt.

(Rehfeld-Staudt)