Unter dem Sammelbegriff Kommunen sind Gemeinden, Städte, Kreisfreie Städte und Landkreise zusammengefasst. Rechtlich zählen Kreisfreie Städte und Städte auch als Gemeinden, sie unterliegen der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen.
Im Freistaat Sachsen haben nach 1990 drei grundlegende Gebietsreformen stattgefunden: Die Zahl der Landkreise wurde in Folge der 1994/96 stattgefundenen Kreisgebietsreform von 48 im Jahr 1990 auf 22 verringert. Durch die 1998 zum Abschluss gebrachte Gemeindegebietsreform wurde die Anzahl der kreisangehörigen Städte und Gemeinden von 1.622 im Jahr 1991 auf 546 reduziert. Am 1. August 2008 ist das Gesetz zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen in Kraft getreten. Damit gibt es in Sachsen noch 10 Landkreise sowie die drei Kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig (siehe Tabelle der größten Städte). Durch die Kreisneugliederung sollten Landkreise geschaffen werden, die – auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels – eine gewisse Einheitlichkeit hinsichtlich Größe und Grundstruktur aufweisen (siehe dazu die Tabelle der Einwohner nach Gemeindegrößenklassen). Die Einwohnerzahlen in den neuen Landkreisen liegen zwischen 216.904 im Landkreis Nordsachsen und 387.918 im Erzgebirgskreis. Bis 2020 wird von einem voraussichtlichen Bevölkerungsrückgang in Sachsen von 8,8 Prozent ausgegangen.
Die Gemeinden stellen die unterste Ebene der politischen Hierarchie dar. Etwa 22% der sächsischen Bevölkerung leben in Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern, etwa 78% leben in Gemeinden mit über 5.000 Einwohnern, allein 28% in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern . Gemessen an der Bevölkerungszahl sind Leipzig und Dresden mit Abstand die größten Städte in Sachsen.
Kommunalfinanzen
Das Finanzvolumen der kommunalen Haushalte (Kreise / Städte und Gemeinden) betrug 2003 rund 7,7 Mrd. €. Das Steueraufkommen der sächsischen Kommunen belief sich im Jahr 2003 auf 1,44 Mrd. €, während die Schlüsselzuweisungen vom Land 2,5 Mrd. € betrugen. Insgesamt betrug der Schuldenstand der öffentlichen Haushalte des Freistaates im Jahr 2003 16,9 Mrd. €, davon entfallen 5,2 Mrd. auf die kommunalen Haushalte.
In den Jahren 2002 und 2003 konnten die sächsischen Gemeinden ihre Verschuldung zurückführen. Je Einwohner beliefen sich die Schulden der Kommunen im Jahr 2003 auf 1.199 € (siehe Grafik zum Schuldenstand der Kreise). Dies ist nach Brandenburg der zweitniedrigste Wert im Vergleich der östlichen Flächenländer (siehe Grafik zur Kreditmarktverschuldung der Gemeinden). In der Zusammenschau aller öffentlichen Haushalte lag die Pro-Kopf-Verschuldung in Sachsen zum Jahresende 2003 bei 3.917 €, wovon zwei Drittel auf den Landeshaushalt, 30% auf Gemeinden und Gemeindeverbände sowie 3% auf Zweckverbände entfallen. 2004 betrug die Pro-Kopf-Verschuldung in Sachsen 4.043 €. Sachsen weist damit im Hinblick auf die Verschuldung der öffentlichen Haushalte die günstigsten Werte aller neuen Bundesländer auf und nimmt auch im gesamtdeutschen Vergleich eine führende Position ein. Lediglich Bayern wies 2004 eine geringere Pro-Kopf-Verschuldung auf als Sachsen.
Kommunen als Arbeitgeber
Als Arbeitgeber spielen die Gemeinden und Gemeindeverbände eine wichtige Rolle, so beschäftigten sie 2003 etwa 88.000 Mitarbeiter; 2.700 Mitarbeiter waren bei den kommunalen Zweckverbänden beschäftigt. Von den 2003 insgesamt 221.957 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Freistaat waren damit 39,7% bei den Gemeinden/Gemeindeverbänden und 1,2% bei den kommunalen Zweckverbänden beschäftigt. Die kommunalen Verwaltungen hatten zu Beginn der 90er Jahre einen hohen Personalüberhang zu verzeichnen und leiteten einen massiven Personalabbau ein. Von 1992 bis 2003 hat sich die Zahl der Beschäftigten bei Gemeinden und Gemeindeverbänden im Freistaat Sachsen um gut 122 Tsd. Personen bzw. 58% verringert. In Relation zur Einwohnerzahl sank die Zahl der Beschäftigten bei Gemeinden/Gemeindeverbänden von 45,3 im Jahr 1992 auf 20,4 Personen je 1.000 Einwohner im Jahr 2003.
(Rehfeld-Staudt)