Kreistagswahlen

Kreistagswahlen

Bei den Kreistagswahlen bestimmen die Wähler, wer als Kreisrat dem Kreistag des jeweiligen Landkreises angehören soll. Der Kreistag setzt sich zusammen aus den Kreisräten und dem Landrat als Vorsitzendem des Kreistages. Er wird jedoch in gesonderten Wahlen ermittelt (siehe Landratswahlen). An den Kreistagswahlen dürfen alle wahlberechtigten Einwohner eines Landkreises teilnehmen.

In der Sächsischen Landkreisordnung ist festgelegt: „Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan des Landkreises.“ Gemäß dem Demokratieprinzip ist damit der Kreistag das zentrale Entscheidungsgremium auf Kreisebene. Weil die gesamte kommunale Ebene den Charakter der „Selbstverwaltung“ trägt, zählt die kommunale Ebene im Sinne der Gewaltenteilung zur Verwaltungsebene, also zur Exekutive. Aus diesem Grunde spricht man bei Kreistagen, Stadträten und Gemeinderäten nicht von Parlamenten, sondern von kommunalen Vertretungsorganen. Die Beschlüsse, die in diesen Organen gefasst werden, werden aus demselben Grund nicht Gesetze, sondern Satzungen genannt.

 

Die Sitzstärke der Kreistage, also die Anzahl an gewählten Kreisräten bemisst sich nach der Einwohnerzahl der Landkreise:

  • 74 Kreisräte bei bis zu 180.000 Einwohnern
  • 80 Kreisräte bei bis zu 220.000 Einwohnern (Nordsachsen)
  • 86 Kreisräte bei bis zu 260.000 Einwohnern (Vogtland, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge)
  • 92 Kreisräte bei bis zu 300.000 Einwohnern (Landkreis Leipzig, Meißen, Görlitz)
  • 98 Kreisräte bei mehr als 300.000 Einwohnern (Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Bautzen).

Die Mitglieder der Kreistage werden auf dem Wege der Verhältniswahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Es gelten die gleichen Regeln wie bei der Gemeinderatswahl. Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen: Hierbei können drei oder weniger Kandidaten eine bis drei Stimmen erhalten.

Der vorausgesagte Bevölkerungsrückgang in den sächsischen ländlichen Regionen wird zu einer zukünftigen Verkleinerung vieler Kreistage führen.

Rellecke/Rehfeld-Staudt