Bürgermeisterwahlen

Bürgermeister- und Oberbürgermeisterwahlen

Die sächsischen Bürgermeister werden direkt gewählt. Die Amtszeit eines Bürgermeisters beträgt sieben Jahre. Es kann bei Bürgermeisterwahlen zwei Wahlgänge geben. Im ersten Wahlgang entscheidet die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, wird eine Neuwahl notwendig, bei der auch gänzlich neue Kandidaten antreten können. Bei der Neuwahl entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen (relative Mehrheit). Kommt es zu einer Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Das Mindestalter der Kandidaten beträgt 21 Jahre, das Höchstalter 65 Jahre. Die Bewerber um das Amt des Bürgermeisters müssen nicht zwingend in der Gemeinde oder dem Landkreis wohnhaft sein. Seit 2002 ist ein Bürgermeister einer Gemeinde mit über 5.000 Einwohnern hauptamtlich tätig. Zwischen 2.000 und 5.000 Einwohnern ist zu unterscheiden, ob die Gemeinde einem Verwaltungsverband oder einer Verwaltungsgemeinschaft angehört; bei einer Einwohnerschaft von weniger als 2.000 Menschen ist der Bürgermeister immer ehrenamtlich tätig.

Im Jahr 2007 haben in 20 Gemeinden des Freistaates Bürgermeisterwahlen stattgefunden. In 14 Gemeinden davon ist der Bürgermeister hauptamtlich und in 6 Gemeinden ehrenamtlich tätig. 2008 fanden 323 Oberbürgermeister- und Bürgermeisterwahlen statt, bei denen sich insgesamt 681 Bewerber zur Wahl stellten. Der Frauenanteil betrug dabei nur 14 Prozent.

Gewählte Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister am 30.7.2007 nach Parteien