Kommunalwahlen

Kommunalwahlen

Als Kommunalwahlen werden die Wahlen zu den Ortschaftsräten, Stadt- und Gemeinderäten, Kreistagen sowie die Wahlen der Bürgermeister und Landräte bezeichnet. In Großen Kreisstädten und Kreisfreien Städten führt der Bürgermeister den Titel eines Oberbürgermeisters. Wahlberechtigt zu allen Kommunalwahlen sind die Bürger einer Gemeinde bzw. eines Landkreises sowie zusätzlich die so genannten EU-Wohnbürger. Wählbar zum Gemeinderat und Kreistag sind ebenfalls alle wahlberechtigten Bürger sowie die EU-Wohnbürger.

Bei Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagswahlen im Freistaat Sachsen gelten die Regeln der Verhältniswahl. Die Wahlperiode dauert jeweils fünf Jahre. Als Wahltermin ist ein Tag zwischen dem 1. April und 30. Juni vorgeschrieben. Wahlgebiet ist die Gemeinde bzw. bei Wahlen zum Kreistag der Landkreis. In den Kreisfreien Städten und Landkreisen werden Wahlkreise gebildet. Jeder Wahlberechtigte hat bei diesen Kommunalwahlen drei Stimmen, die er entweder einem einzigen Bewerber geben kann (kumulieren) oder aber auf zwei oder drei Bewerber – auch unterschiedlicher Parteien – aufteilen kann (panaschieren). Vor jeder Gemeinderats- oder Kreistagswahl werden von den Parteien oder Wählervereinigungen Wahlvorschläge eingereicht, die die jeweiligen Kandidaten für einen Wahlkreis enthalten. Die Wahlvorschläge müssen von einer Anzahl von Wahlberechtigten unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Von dieser Pflicht befreit sind die Parteien (oder Wählervereinigungen), die im Sächsischen Landtag oder seit der letzten Wahl im Gemeinderat beziehungsweise Kreistag vertreten waren. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber und ohne das Recht auf Stimmenhäufung auf einen Bewerber statt. Dieser Fall tritt allerdings in der Praxis nur sehr selten auf.

Die letzten Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen fanden am 8. bzw. 22. Juni 2008 statt. Ca. 2,5 Mio. Wahlberechtigte waren bei den Kreistagswahlen aufgerufen, die Abgeordneten der zehn neuen Kreistage zu bestimmen. Für die 920 zu vergebenden Sitze kandidierten insgesamt 5.194 Bewerber. Die Wahlbeteiligung lag bei 45,8 Prozent (siehe Tabelle zu den Ergebnissen der Kreistagswahl). Zusammen mit den Kreistagen wurden auch die Landräte der neu zu bildenden zehn Landkreise gewählt (siehe Ergebnisse der Landratswahl). In 323 Städten und Gemeinden des Freistaates konnten die Bürger darüber hinaus über die Neubesetzung des Bürgermeisteramtes entscheiden (siehe Ergebnisse der Bürgermeisterwahlen).

Bei den Kommunalwahlen auf den verschiedenen Ebenen dominierte überwiegend die CDU trotz teilweise erheblicher Verluste. In allen zehn Landkreisen stellt die CDU den Landrat. Zweitstärkste Kraft ist fast überall die PDS mit deutlichem Abstand vor der SPD. Die Bedeutung der Wählervereinigungen ist bei den Kommunalwahlen deutlich gewachsen. Bei den Ortschaftsräten stellen sie sogar die stärkste politische Kraft dar. Auf Gemeinde und Kreisebene konnte die NPD Mandate erringen.

(Rehfeld-Staudt)