Als Kommunalwahlen werden die Wahlen zu den Ortschaftsräten, Gemeinderäten und Kreistagen sowie die Wahlen der Bürgermeister und Landräte bezeichnet. In Großen Kreisstädten und Kreisfreien Städten führt der Bürgermeister den Titel eines Oberbürgermeisters. Wahlberechtigt zu allen Kommunalwahlen sind die Bürger einer Gemeinde bzw. eines Landkreises sowie zusätzlich die so genannten EU-Wohnbürger. Wählbar zum Gemeinderat und Kreistag sind ebenfalls alle wahlberechtigten Bürger sowie die EU-Wohnbürger.
Bei Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagswahlen im Freistaat Sachsen gelten die Regeln der Verhältniswahl. Die Wahlperiode dauert jeweils fünf Jahre. Als Wahltermin ist ein Tag zwischen dem 1. April und 30. Juni vorgeschrieben. Wahlgebiet ist die Gemeinde bzw. bei Wahlen zum Kreistag der Landkreis. In den Kreisfreien Städten und Landkreisen werden Wahlkreise gebildet. Jeder Wahlberechtigte hat bei diesen Kommunalwahlen drei Stimmen, die er entweder einem einzigen Bewerber geben kann (kumulieren) oder aber auf zwei oder drei Bewerber – auch unterschiedlicher Parteien – aufteilen kann (panaschieren). Vor jeder Gemeinderats- oder Kreistagswahl werden von den Parteien oder Wählervereinigungen Wahlvorschläge eingereicht, die die jeweiligen Kandidaten für einen Wahlkreis enthalten. Die Wahlvorschläge müssen von einer Anzahl von Wahlberechtigten unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften). Von dieser Pflicht befreit sind die Parteien (oder Wählervereinigungen), die im Sächsischen Landtag oder seit der letzten Wahl im Gemeinderat beziehungsweise Kreistag vertreten waren. Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber und ohne das Recht auf Stimmenhäufung auf einen Bewerber statt. Dieser Fall tritt allerdings in der Praxis nur sehr selten auf. Die Sitzstärke der Gemeinderäte richtet sich nach der Bevölkerungszahl der Gemeinde, so gibt es zum Beispiel acht Gemeinderäte bei bis zu 500 Einwohnern, 60 Stadträte bei über 400.000 Einwohnern. Die Gemeinderäte werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Gemeinderat ist das politische Hauptorgan der Gemeinde und entscheidet in allen wichtigen Gemeindeangelegenheiten. Die Gemeinderäte üben ihr Amt ehrenamtlich aus und erhalten dafür in der Regel eine Aufwandsentschädigung.
Die Sächsische Gemeindeordnung erlaubt die Einrichtung von Ortschaften aus einem oder mehreren Gemeindeteilen. Analog zum Gemeinderat wird in diesen Ortschaften ein Ortschaftsrat gewählt. Der Ortsvorsteher wird nicht direkt von den Bürgern, sondern vom Ortschaftsrat gewählt.
Die sächsischen Bürgermeister und Landräte werden direkt und für eine Amtszeit von sieben Jahren gewählt. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang mehr als 50% der abgegebenen Stimmen, findet ein zweiter Wahlgang statt. Dabei handelt es sich nicht um eine Stichwahl zwischen den beiden erfolgreichsten Bewerbern des ersten Wahlganges, sondern es findet eine Neuwahl statt, bei der auch neue Kandidaten antreten können. Bei dieser Neuwahl siegt der Kandidat mit den meisten Stimmen (relative Mehrheit), bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Das Mindestalter der Kandidaten liegt bei 21 Jahren für das Bürgermeisteramt und bei 27 Jahren für das Amt des Landrates, das Höchstalter bei 65 Jahren. Die Bewerber um das Amt des Bürgermeisters oder Landrates müssen nicht zwingend in der Gemeinde oder dem Landkreis wohnhaft sein. Seit 2002 ist ein Bürgermeister einer Gemeinde mit über 5.000 Einwohnern hauptamtlich tätig. Zwischen 2.000 und 5.000 Einwohnern ist zu unterscheiden, ob die Gemeinde einem Verwaltungsverband / -gemeinschaft angehört; bei einer Einwohnerschaft von weniger als 2000 Menschen ist der Bürgermeister immer ehrenamtlich tätig. Landräte sind immer hauptamtliche Beamte auf Zeit.
Die letzten Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen fanden am 13. Juni 2004 zusammen mit den Europawahlen statt. Es wurde in 513 kreisangehörigen Gemeinden gewählt, 8.156 Sitze waren zu besetzen. Insgesamt stellten sich über 16.500 Kandidaten dem Wähler, wobei es jedoch keiner Partei gelungen war, Kandidaten in jeder Gemeinde aufzustellen (siehe die Tabellen zu den Ergebnissen der Kommunalwahlen seit 1990).
Bei den Kommunalwahlen auf den verschiedenen Ebenen dominierte überwiegend die CDU trotz teilweise erheblicher Verluste. Zweitstärkste Kraft ist fast überall die PDS mit deutlichem Abstand vor der SPD. Die Bedeutung der Wählervereinigungen ist bei den Kommunalwahlen deutlich gewachsen. Bei den Ortschaftsräten stellen sie sogar die stärkste politische Kraft dar. Auf Gemeinde und Kreisebene konnte die NPD Mandate erringen (siehe die Tabelle zu den Hochburgen der Parteien bei den Kreistagswahlen).
(Rehfeld-Staudt)