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Verfassung

Verfassung

Die Verfassung des Freistaates Sachsen wurde am 26. Mai 1992 vom Sächsischen Landtag – mit einer Mehrheit von 132 gegen 15 Stimmen bei vier Enthaltungen – beschlossen, am 5. Juni im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und am 6. Juni 1992 in Kraft gesetzt. Sie war damit die erste Verfassung, die in den neuen Ländern nach der Friedlichen Revolution verabschiedet wurde.

Zur Formulierung der Sächsischen Verfassung reichten die Landtagsfraktionen zwei verschiedene Entwürfe ein, wobei der „Gohrische Entwurf” (von CDU- und FDP-Fraktion mit Akzeptanz der SPD-Fraktion) dominierte.

Die Präambel betont die historische Tradition Sachsens und grenzt diese zu den vorhergehenden Jahrzehnten der Diktatur ab. Dort heißt es: „Anknüpfend an die Geschichte der Mark Meißen, des sächsischen Staates und des niederschlesischen Gebietes, ... ausgehend von den leidvollen Erfahrungen nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft, ... hat sich das Volk im Freistaat Sachsen dank der friedlichen Revolution des Oktober 1989 diese Verfassung gegeben.”

Die sächsische Verfassung enthält einen kompletten Grundrechte-Katalog in Entsprechung zum Grundgesetz und zur Beteuerung der Zielstellung und Rahmenbedingung für staatliches Handeln. Des Weiteren benennt die Landesverfassung die Grundlagen des Staates und allgemeine Staatsziele, die Aufgaben und Untergliederung der staatlichen Gewalten und den Aufbau sowie Grundlagen der staalichen Verwaltung.

Die Landesverfassung von 1992 hatte im Verlauf der sächsischen Verfassungsgeschichte bereits drei Vorläufer, so wurden jeweils 1831 für das Königreich Sachsen, 1920 für die Zeit der Weimarer Republik und 1947 während der sowjetischen Besatzung Verfassungen verabschiedet.

(Rellecke)