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Direkte Demokratie

Direkte Demokratie in Sachsen

Unter dem Begriff der „direkten Demokratie“ versteht man die Möglichkeit der Bürger innerhalb eines demokratisch legitimierten politischen Systems unmittelbaren Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen zu können. Im Unterschied zum reinen Repräsentationsprinzip, bei dem Sachentscheidungen ausschließlich durch die gewählten Repräsentanten des Volkes, also die Abgeordneten – und damit indirekt – getroffen werden, können beim Volks- oder Bürgerentscheid die Wähler selbst über politische Einzelfragen entscheiden.

Direktdemokratische Elemente sind heute in allen Landesverfassungen der deutschen Bundesländer verankert und stellen dort eine Ergänzung zum Prozess der politischen Entscheidungsfindung durch vom Volk gewählte Repräsentanten (Abgeordnete) dar. Für die Bürger bietet dies eine Möglichkeit, sich über die periodisch stattfindenden Wahlen hinaus in den politischen Prozess einzubringen und ihn mitzugestalten.

Hinsichtlich des Ausmaßes der Beteiligungsmöglichkeiten und hinsichtlich der konkreten Verfahrensabläufe gibt es jedoch große Unterschiede von Land zu Land. Die Erfahrungen aus der Zeit der friedlichen Revolution haben in Sachsen dazu beigetragen, dass in der Landesverfassung umfangreiche Möglichkeiten der direkten Einflussnahme der Bürger auf politische Entscheidungen verankert wurden.

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Direkte Demokratie in Sachsen (PDF-Datei)
Beitrag von Werner J. Patzelt aus: Andreas Kost (Hrsg.): Direkte Demokratie in den deutschen Ländern, Eine Einführung, Wiesbaden 2005, S. 246-263

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Direkte Demokratie - Erfahrungen und Perspektiven (PDF-Datei), Beitrag von Dr. Otmar Jung geht zurück auf einen Vortrag, gehalten am 11. Juni 2008 am Institut für Politikwissenschaft der TU Dresden