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Kommission

Die Europäische Kommission

Innerhalb der fünf Organe der EU nimmt die Europäische Kommission eine Sonderstellung ein, da sie als supranationales Organ dem Wohl der Gemeinschaft als ganzes und nicht den Interessen eines bestimmten Mitgliedsstaates verpflichtet ist. Innerhalb des Institutionengefüges der EU ist die Kommission als einer der bedeutendsten politischen Mitgestalter einzuschätzen.

Die Kommission hat drei zentrale Aufgaben: Erstens gilt sie als „Motor der Integration“, da sie gegenüber dem Rat und dem Parlament ein so genanntes Initiativmonopol besitzt, das heißt ohne Vorschlag der Kommission kommt kein neuer Rechtsakt der Gemeinschaft zustande. Außerdem erarbeitet die Kommission so genannte Grün- beziehungsweise Weißbücher zur konzeptionellen Weiterentwicklung der europäischen Integration in verschiedenen Politikfeldern. Auch im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Polizeilichen und Juristischen Zusammenarbeit hat die Kommission ein Mitspracherecht und gemeinsam mit dem Rat ein Initiativrecht.

Zweitens ist die Kommission „Hüterin der Verträge“, da sie die Umsetzung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts überwacht und die Interessen der Gemeinschaft gegenüber den Partikularinteressen der Mitgliedsstaaten vertritt. So ist sie beispielsweise in der Lage, Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedsstaaten einzuleiten und überwacht deren Haushaltslage. Ihr obliegt auch die Wettbewerbs- und Fusionskontrolle sowie die Überwachung staatlicher Beihilfen und die Kontrolle der EG-Subventionen.

Drittens wird die Kommission auch als „Exekutive der Gemeinschaft“ bezeichnet, weil ihr neben dem Rat der EU die Durchführung von Rechtsakten auf Gemeinschaftsebene zukommt und die Ausführung des Haushaltes anvertraut ist. Zudem vertritt die Kommission die EU nach außen gegenüber Nicht-EU-Ländern und in internationalen Organisationen.

Die Kommission besteht derzeit aus 27 Kommissaren. Die Ernennung der Kommissionsmitglieder läuft folgendermaßen ab: Zunächst benennt der Europäische Rat seinen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten mit qualifizierter Mehrheit. Dieser Vorschlag muss vom Europäischen Parlament (EP) gebilligt werden. Gemeinsam mit dem designierten Kommissionspräsidenten stellt der Rat nun mit qualifizierter Mehrheit eine Liste möglicher Kandidaten für die Kommission auf. Alle Kommissionsmitglieder müssen sich einer Anhörung im Parlament stellen, anschließend kann das EP über die gesamte Kommission im Zustimmungsverfahren befinden. Fällt das Votum positiv aus, so wird die Kommission vom Rat mit qualifizierter Mehrheit für fünf Jahre ernannt. Das EP ist auch in der Lage, mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder und mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der Kommission sein Misstrauen auszusprechen und damit das Gremium als Ganzes abzusetzen.

Seit dem 23. November 2004 hat der Portugiese José Manuel Barroso das Amt des Kommissionspräsidenten inne. Zurzeit ist jeder der 27 Mitgliedsstaaten mit einem Kommissionsmitglied vertreten. Dies ist jedoch nur eine Übergangsregelung, langfristig ist vorgesehen, die Zahl der Kommissare auf zwei Drittel der Mitgliedsstaaten zu reduzieren. Administrativ ist die Kommission in so genannte Generaldirektionen nach Sachgebieten gegliedert (z.B. für Landwirtschaft, Haushalt, Umwelt). Für die Kommission arbeiten etwa 25.000 Beamte.

                                                                           Rehfeld-Staudt