Das Europäische Parlament (EP) ist neben der Kommission das zweite supranationale Organ der EU. Es besteht noch bis zum Ende der laufenden Wahlperiode aus 784 Abgeordneten, die seit 1979 direkt von den Bürgern der Gemeinschaft für fünf Jahre gewählt werden. Der Präsident des EP wird für jeweils 2,5 Jahre gewählt; seit Januar 2007 hat der Deutsche Hans-Gert Pöttering dieses Amt inne. Die Europaabgeordneten haben sich zu sieben transnationalen Fraktionen zusammengeschlossen.
Im Laufe seiner Geschichte konnte das EP einen kontinuierlichen Bedeutungszuwachs verzeichnen, dennoch sind seine Funktionen mit denen der nationalen Volksvertretungen in den Mitgliedsstaaten noch nicht vergleichbar: Bei etwa 75 Prozent der europäischen Gesetzgebung hat das EP heute gleichberechtigte Entscheidungskompetenzen wie der Ministerrat. Allerdings fehlt ihm im Bereich der Legislative die Befugnis zu verbindlichen und alleinigen Entscheidungen ebenso wie das Initiativrecht, welches der Kommission vorbehalten ist. Von erheblicher politischer Relevanz ist auch die Wahlfunktion des EP im Hinblick auf die Exekutive der Gemeinschaft, wird doch die Zusammensetzung der Kommission entscheidend vom Parlament geprägt. Durch ein Misstrauensvotum kann das EP auch die Kommission als Ganzes zum Rücktritt zwingen. Die Kontrollfunktion, die das EP gegenüber der Exekutive ausübt, wird auch dadurch deutlich, dass Kommission und Ratspräsidentschaft dem Parlament in regelmäßigen Abständen Rechenschaft über ihre Arbeit ablegen. Das EP ist auch befugt, Anfragen an Kommission und Rat zu stellen und Untersuchungsausschüsse einzurichten. Es verfügt darüber hinaus über einen Haushaltskontrollausschuss, der die Verwaltung des Haushaltes durch die Kommission kontrolliert. Auch alle wesentlichen politischen Handlungen der EU wie Beitritte, Assoziierungen und Verträge mit Dritten bedürfen der Zustimmung des EP. Gemeinsam mit dem Rat nimmt das EP im Haushaltsverfahren eine zentrale Rolle ein, es besitzt die Möglichkeit, den Gesamthaushalt der EU am Ende des Verfahrens komplett abzulehnen. Als einzige Gemeinschaftsinstitution, die öffentlich zusammentritt und berät, kommt dem EP auch die Aufgabe zu, die Bürger der Gemeinschaft über die Tätigkeit der EU zu informieren.
Rehfeld-Staudt