Ministerrat

Der Ministerrat oder Rat der EU

Der Ministerrat - oft auch nur Rat der EU genannt (nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat)- ist das Legislativorgan mit der größten Entscheidungskompetenz innerhalb der EU. Zugleich repräsentiert der Rat auch die Vertretung der Mitgliedsstaaten im politischen System der EU, über dieses Gremium artikulieren die nationalen Regierungen ihre Interessen innerhalb der Gemeinschaft. Somit stellt der Rat die direkte Verbindung zwischen der EU-Ebene und der mitgliedstaatlichen Interessenvermittlung her.

Der Rat besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedsstaates auf Ministerebene, der befugt ist, für die Regierung des Mitgliedsstaates verbindlich zu handeln. Je nach dem zu behandelnden Politikbereich ändert sich auch die Zusammensetzung des Rates. Daher gibt es streng genommen nicht den Rat sondern genauer neun verschieden zusammengesetzte Fachministerräte. Am bekanntesten ist wohl der so genannte Ecofin-Rat der für Wirtschafts- und Finanzfragen zuständigen Minister oder auch der Agrarministerrat bzw. der Rat der Außenminister. Sitz des Rates ist Brüssel, getagt wird zeitweise aber auch in Luxemburg. Unterstützt wird der Rat durch ein Generalsekretariat. Der Ausschuss der ständigen Vertreter ist das entscheidende Organ für die Vorbereitung der Ratssitzungen und stellt eine zentrale Schaltstelle innerhalb der Ratsstruktur dar, an der viele Entscheidungen vorstrukturiert werden. Durch den Vertrag von Lissabon wurden die halbjährlich wechselnden Ratspräsidentschaften abgeschafft und statt dessen das Amt eines Präsidenten des Europäischen Rates geschaffen.

Dem Ministerrat obliegt zusammen mit dem Parlament die Gesetzgebung der Gemeinschaft. Die Stellung des Rates als Rechtssetzungs- und Durchführungsorgan ist dabei in Abhängigkeit vom jeweils behandelten Politikfeld unterschiedlich stark ausgeprägt: Während der Rat seine Kompetenzen in den Politikfeldern, die zur so genannten ersten Säule des EU-Vertrages gehören wie zum Beispiel Agrarpolitik, Handelspolitik, Verkehrspolitik in enger Verschränkung mit der Kommission und dem Europäischen Parlament ausübt, ist seine Stellung in den eher zwischenstaatlich orientierten Bereichen der zweiten und dritten Säule (GASP, Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik) weitaus stärker ausgeprägt. Der Rat ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament auch Haushaltsbehörde, er hat Exekutiv- und Kontrollbefugnisse insbesondere gegenüber der Kommission und ist das wichtigste Organ für die Gestaltung der Außenbeziehungen der EU.

Je nach Politikbereich und Vertragsgrundlage erfolgt die Beschlussfassung im Rat nach drei verschiedenen Verfahren: Zu besonders sensiblen Politikfeldern wie Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz oder Inneres erfordert die Beschlussfassung im Rat Einstimmigkeit. Abstimmungen mit einfacher Mehrheit der Mitgliedsstaaten sind zwar auch möglich, finden aber kaum noch Anwendung. Der Großteil der Beschlüsse im Rat wird mit qualifizierter Mehrheit getroffen. Der Vertrag von Lissabon ermöglicht in Zukunft eine schnellere und effizientere Entscheidungsfindung im Rat: Die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat wurde auf neue Politikbereiche ausgedehnt, die früher der Einstimmigkeit bedurft haben. Zudem wird ab 2014 die qualifizierte Mehrheit nach der doppelten Mehrheit von Mitgliedstaaten und Bevölkerung berechnet. Eine doppelte Mehrheit ist dann erreicht, wenn 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die gemeinsam mindestens 65 Prozent der europäischen Bevölkerung auf sich vereinen, einer Regelung zustimmen.

                                                                                                             Rehfeld-Staudt