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Der Lissabon-Vertrag
Am ersten Dezember 2009 ist der Lissabon-Vertrag nach einem achtjährigen Verhandlungsprozess in Kraft getreten. Er stellt der EU in zahlreichen Punkten das Instrumentarium zur Verfügung, das sie in die Lage versetzt, den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts wirksam zu begegnen.
Die EU wird demokratischer und transparenter
- Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments werden erweitert, so entscheidet es künftig gleichberechtigt mit dem Ministerrat über den Haushalt der EU.
- Die nationalen Parlamente können sich besser in die Arbeit der EU einbringen.
- Das Mitspracherecht der Bürger wird erweitert, sie können über eine Bürgerinitiative mit einer Million Unterschriften die Kommission auffordern, Gesetzesvorschläge zu machen.
- Die Kompetenzen zwischen den Mitgliedstaaten und der EU werden eindeutiger abgegrenzt, die EU erhält weitreichendere Zuständigkeiten.
- Erstmals besteht die Möglichkeit zum freiwilligen Austritt eines Mitgliedstaates aus der Union.
Die EU wird effizienter
- Die Beschlussfassung wird erleichtert, indem in vielen Bereichen der Zwang zur Einstimmigkeit abgeschafft wird und Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat ausgedehnt wird.
- Um mehr Kontinuität in der Arbeit der EU zu gewährleisten werden die rotierenden Ratspräsidentschaften abgeschafft und durch einen auf zweieinhalb Jahre gewählten EU-Ratspräsidenten ersetzt.
- Die Zahl der Kommissare wird ab 2014 von 27 auf 15 reduziert.
Die EU versteht sich als Wertegemeinschaft
- Der Vertrag nennt und bekräftigt die demokratischen Werte und Ziele, auf denen die EU aufbaut.
- Die europäische Grundrechtecharta wird rechtsverbindlich.
- Der Vertrag garantiert die Solidarität der Mitgliedstaaten untereinander im Fall von Bedrohungen durch Terror oder Naturkatastrophen.
- Die Fähigkeiten der EU zur Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung werden verbessert.
Die EU wird international handlungsfähiger
- Die EU erhält eine „Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik“, die zugleich Vizepräsidentin der Kommission ist und dafür Sorge trägt, dass die außenpolitischen Interessen der EU international angemessen vertreten sind.
- Ein neuer Europäischer Auswärtiger Dienst wird geschaffen.
- Die EU erhält eine eigene Rechtspersönlichkeit.