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Bundesregierung

Bundesregierung

Die Bundesregierung ist das Exekutivorgan des Bundes und setzt sich aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern zusammen. Sie steuert die politischen und staatlichen Geschäfte. Die Regierungsform der Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie nach dem Prinzip der Gewaltenteilung. Während Bundestag und Bundesrat die Legislative (gesetzgebende) Gewalt verkörpern, stellt die Bundesregierung mit der Bundesverwaltung die Exekutive (vollziehende) Gewalt dar und die Gerichte die Judikative (richterliche Gewalt).

Der Bundeskanzler hat den Vorsitz im Bundeskabinett (besteht aus dem Kanzler und den Ministern) und wird durch den Bundestag gewählt. Er legt die Richtlinien der Bundespolitik fest und bestimmt die Zahl der Bundesminister und deren Geschäftsbereiche. Im Verteidigungsfall übt er die Befehls- und Kommandogewalt aus.

Die Bundesminister leiten jeweils selbständig einen Geschäftsbereich, werden vom Bundeskanzler vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt. Sie können als Mitglieder der Bundesregierung Rechtsverordnungen erlassen.

Die Bundesregierung berät alle wichtigen politischen Angelegenheiten, ist Bundesbehörden gegenüber weisungsbefugt, übt Aufsichtsrechte aus und darf Gesetzesentwürfe ins Parlament einbringen.

(Barbe)