Menü
Europawahlen
Am 7. Juni 2009 finden allgemeine Wahlen zum Europäischen Parlament statt. In 27 Staaten sind etwa 375 Millionen EU-Bürger wahlberechtigt. Das Europäische Parlament ist das einzige direkt vom Volk der Mitgliedstaaten legitimierte Organ der Europäischen Union. Die Europawahlen sind somit auch das einzige Instrument, mit dem die Bürgerinnen und Bürger Europas direkt Einfluss auf die Politik der Europäischen Union nehmen können.
Seit 1979 werden alle fünf Jahre Wahlen zum Europäischen Parlament, dem Abgeordnetenhaus der Europäischen Union, durchgeführt. In der Zeit vom 10. bis 13. Juni 2004 wählten etwa 342 Millionen Bürger in den 25 Mitgliedstaaten das 6. Europäische Parlament (EP). Durch die EU-Erweiterung zum 1. Mai 2004 handelte es sich dabei um die bis dahin größte Wahl in der Geschichte Europas. Ein einheitliches Wahlgesetz auf EU-Ebene besteht nicht. Die Abgeordneten werden daher in den 27 Mitgliedstaaten nach verschiedenen nationalen Verfahren gewählt. Die rechtliche Grundlage für die Wahl zum Europäischen Parlament bildet in der Bundesrepublik Deutschland das Europawahlgesetz (EuWG), welches die allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl der Kandidaten zum Europäischen Parlament vorsieht. Die Europawahlordnung (EuWO) regelt die ordnungsgemäße Durchführung der Europawahl.
Die Wahlberechtigten in Deutschland entsenden durch ihr Votum 99 Vertreter ins Europäische Parlament. Die Anzahl der Abgeordneten, welche ein EU-Mitgliedsstaat ins Europäische Parlament entsendet, bemißt sich nach festgelegten Stufen in grober Anlehnung an die jeweilige Bevölkerungszahl. Nur in Deutschland, als bevölkerungsreichstem Mitgliedsstaat, werden 99 Abgeordnete gewählt, in drei Staaten jeweils 78, in zwei Staaten jeweils 54 usw.
Wahlberechtigt sind in der Bundesrepublik Deutschland alle deutschen Staatsbürger und hier wohnhafte Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen und im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen sind. Die in anderen EU-Mitgliedsstaaten lebenden deutschen Staatsbürger müssen sich entscheiden, ob sie in Deutschland oder in ihrem Wohnortland von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen wollen. Deutsche, die 25 Jahre ununterbrochen außerhalb des Gebietes von EU und Europarat wohnen, verlieren ihr Recht zur Wahl des Europäischen Parlaments.
Jeder Deutsche oder wer Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedsstaates ist und zum Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann in der Bundesrepublik für einen Sitz im Europäischen Parlament kandidieren (passives Wahlrecht).
Gewählt wird in Wahllokalen der Wahlbezirke oder per Briefwahl und in Deutschland nach dem System der Verhältniswahl. Im Unterschied zur Bundestagswahl verfügt der Wähler nur über eine Stimme, mit der er die Landes- bzw. Bundesliste der jeweiligen Partei oder Vereinigung wählt. Listenvorschläge einer Partei können für ein Land oder als gemeinsame Liste für ganz Deutschland aufgestellt werden. Auch für die Europawahl gilt in Deutschland die Fünf-Prozent-Hürde. Demnach ziehen nur Parteien aus Deutschland ins EU-Parlament ein, deren Stimmanteil bundesweit mindestens fünf Prozent beträgt.
Die gewählten Abordneten der verschiedenen nationalen Wahllisten schließen sich im Europäischen Parlament zu Fraktionen zusammen. So zählen die Europaabgeordneten von CDU/CSU zur Fraktion der Europäischen Volkspartei und Europäischer Demokraten (EVP-ED) und die Abgeordneten der SPD zur Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE). In der 6. Legislaturperiode (2004-2009) stellt die Fraktion der EVP-ED wiederholt die größte Anzahl an Abgeordneten im Europäischen Parlament.
(Fabian Rost)
Europawahlen
Unterrichtsreihe "Europawahl - Jugend und Europa" der Bundeszentrale für politische Bildung
Materialien zur Europawahl
Sonderheft der Zeitschrift Deutschland und Europa
der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
(PDF-Datei)
