Zeittafel

Zeittafel

19. September 1946
Winston Churchill hält in Zürich eine Rede mit dem Aufruf zur Schaffung der vereinigten Staaten von Europa.

9. Mai 1950
Robert Schuman (Frankreich) schlägt die enge Verknüpfung westeuropäischer Kohle- und Stahlproduktion vor.

4. November 1950
In Rom wird die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet.

18. April 1951
In Paris wird der Vertrag zur Bildung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl unterzeichnet. Die sechs beteiligten Staaten sind Bundesrepublik Deutschland (D), Frankreich (F), Italien (I), Niederlande, Belgien und Luxemburg (Benelux).

25. März 1957
In Rom werden die Verträge zur Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und einer Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) unterzeichnet (D, F, I, Benelux).

1. Juli 1968
Mit der Vollendung der Zollunion innerhalb der EG werden einheitliche Außenzölle eingeführt.

1. Januar 1973
Als neue Mitglieder werden Dänemark, Irland und Großbritannien aufgenommen (EG der 9).

7.-10. Juni 1979
Die erste Direktwahl zum Europäischen Parlament wird durchgeführt.

1. Januar 1981
Griechenland wird als neues Mitglied aufgenommen (EG der 10).

1. Januar 1986
Portugal und Spanien werden als neue Mitglieder aufgenommen (EG der 12).

1. Juli 1987
Die „Einheitliche Europäischen Akte” tritt in Kraft: Die Vollendung des europäischen Binnenmarktes wird vorbereitet.

1. Januar 1993
Beginn des einheitlichen Binnenmarktes, d.h. Gültigkeit der „vier Freiheiten”:

  1. Waren
  2. Personen
  3. Dienstleistungen
  4. Kapital

1. November 1993
Der „Vertrag über die Europäische Union” tritt in Kraft („Maastrichter Vertrag”). Unter dem Dach der Europäischen Union sollen neben die Europäischen Gemeinschaften nun eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik treten.

1. Januar 1995
Als neue Mitglieder treten Finnland, Schweden und Österreich bei (EU der 15).

26. März 1995
Durch die Umsetzung des sogenannten „Schengen-II-Abkommens” werden die Kontrollen von Personen und Waren an den Binnengrenzen zwischen Deutschland, Frankreich, Benelux, Spanien und Portugal weitgehend beseitigt. 1998 treten Österreich und Italien dem Schengen-Raum bei. Seit dem 1. Mai 1999 gelten die Bestimmungen der Schengen-Abkommen für die gesamte EU mit Ausnahme Irlands und Großbritanniens.

1. Januar 1999
Mit der Einführung des Euro als Buchgeld der Banken in der Eurozone (11 Staaten) tritt die dritte Stufe der Währungsunion in Kraft. Die Europäische Zentralbank in Frankfurt/Main leitet die Geldpolitik der Euro-Länder.

1. Mai 1999
Der Vertrag von Amsterdam tritt in Kraft.

1. Januar 2002
Mit der Einführung der Euro-Banknoten wird die Einheitswährung gesetzliches Zahlungsmittel.

1. Februar 2003
Der Vertrag von Nizza tritt in Kraft, er soll die Union fit für den Beitritt von zehn mittel- und osteuropäischen Staaten machen.

1. Mai 2004
Als neue Mitglieder treten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern der Europäischen Union bei (EU der 25).

29. Oktober 2004
In Rom unterzeichnet der Europäische Rat den Verfassungsvertrag der Europäischen Union. Im Anschluss an die Ratifizierung durch die Mitgliedsstaaten soll die Verfassung 2007 in Kraft treten.

29. Mai 2005
Bei einem Referendum lehnen die Franzosen die Europäische Verfassung ab. Am 1.6.2005 stimmen auch die Niederländer dagegen. Damit ist der Verfassungsprozess ins Stocken geraten, da die Verfassung nur dann in Kraft treten kann, wenn sie in allen Mitgliedstaaten ratifiziert wurde.

17. Juni 2005
Der Europäische Rat beschließt eine Reflexionsphase, die für eine ausführliche Diskussion über die Europäische Verfassung in den Mitgliedstaaten genutzt werden soll.

16./17. Juni 2006
Der Europäische Rat beauftragt die deutsche Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 einen Bericht zum Verfassungsprozess vorzulegen, auf dessen Grundlage unter französischem Vorsitz im 2. Halbjahr 2008 die erforderlichen Schritte getan werden können.

1. Januar 2007
Bulgarien und Rumänien treten der EU bei, die damit 27 Mitgliedstaaten umfasst.
Die Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Ratspräsidentschaft in der EU für das erste Halbjahr 2007.

1. Dezember 2009
Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon