Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland

Die feierliche Unterzeichnung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 ist die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Das Grundgesetz schuf die Basis für die erfolgreiche wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Entwicklung der Bundesrepublik und bildete schließlich die Grundlage für die Wiedervereinigung von 1990.

Die Bedingungen für die Staatsgründung waren fünf Jahre nach dem Ende des von Deutschland entfesselten 2. Weltkrieges denkbar ungünstig: Deutschland stand nach der Befreiung vom Nationalsozialismus unter der Verwaltung von vier Siegermächten (USA, Großbritannien, Sowjetunion und später Frankreich). Ein einheitliches Vorgehen der Besatzungsmächte in den vier Besatzungszonen, wie auf der Potsdamer Konferenz 1945 vereinbart, war gescheitert. Vielmehr wurde das Verhältnis durch den Ost-West-Konflikt bzw. Kalten Krieg geprägt. Deutschland war in zwei Teile, einen westlichen (Besatzungszonen der USA, Großbritanniens und Frankreichs) und einen östlichen (sowjetische Besatzungszone), gespalten. Hier entwickelten sich zwei gegensätzliche und unvereinbare gesellschaftliche Lebensformen.

Trotz der politischen Unterschiede schritt der Wiederaufbau Deutschlands vor allem in der britischen und amerikanischen Zone voran, die Menschen richteten den Blick wieder nach vorn. Langsam verbesserten sich die Lebensbedingungen im noch immer vom Krieg schwer gezeichneten Deutschland. Die Währungsreform am 20. Juni 1948 und der Marshallplan in den westlichen Besatzungszonen unterstützten nachhaltig die positive Entwicklung.

Einberufung des Parlamentarischen Rats

Nach Entnazifizierungs- und Umerziehungsmaßnahmen übertrugen die westlichen Besatzungsmächte mehr und mehr Kompetenzen an vom Nationalsozialismus unbelastete und demokratisch eingestellte Deutsche. Im Sommer 1948 wiesen sie die elf demokratisch gewählten Ministerpräsidenten der westlichen Besatzungszonen an, eine Verfassungsgebende Versammlung einzuberufen, die Ländergrenzen festzulegen und ein Besatzungsstatut zu erlassen (Frankfurter Dokumente).

Die westdeutschen Länderchefs beriefen zur Ausarbeitung der Verfassung den Parlamentarischen Rat ein, welcher auf Grundlage des Herrenchiemseer Verfassungskonvents das Grundgesetz ausarbeitete. Bewusst vermied man die Bezeichnung Verfassung und entschied sich für die Bezeichnung Grundgesetz. Durch diesen Begriff wollte man den provisorischen Charakter der Verfassung verdeutlichen, schließlich war ein Teil Deutschlands – die Deutschen in der sowjetischen Besatzungszone – trotz mehrfacher Einladung von diesem Prozess abgeschnitten. Außerdem galt es, nicht eine neue Nation sondern einen provisorischen westdeutschen Staat zu gründen.

Das Grundgesetz entstand im Auftrag der Besatzungsmächte, die wesentliche Bestimmungen festlegten. Die Ausarbeitung und Ausgestaltung lag in den Händen der deutschen "Mütter und Väter" des Grundgesetzes, die sich von den alliierten Vorgaben in einigen Bereichen lösten und eigene Schwerpunkte setzen. Im Grundgesetz wurden die Erfahrungen mit der Weimarer Reichsverfassung berücksichtigt und eine neue erfolgreiche Demokratie auf deutschem Boden geschaffen.

Vollwertige Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands

Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung 1989/1990 entschied sich vor allem die ostdeutsche Bevölkerung gegen eine neue Verfassung und für den Fortbestand des „provisorischen“ Grundgesetzes, das sich über 40 Jahre lang gut bewährt hatte. Dokumentiert wurde dies im Ergebnis der letzten Volkskammerwahlen, bei denen die Parteien, die einen Beitritt der DDR zur Bundesrepublik befürworteten, eine eindeutige Mehrheit erzielten. Durch den Beschluss der Volkskammer vom 23. April 1990 trat die DDR gemäß Artikel 23 Grundgesetz (alt) der BRD bei, die Ausarbeitung einer neuen Verfassung wurde von der Volkskammer abgelehnt. Das Grundgesetz war und ist eine vollwertige Verfassung, die sich durch die Praxis demokratisch legitimiert hat und sogar Vorbildcharakter für andere Verfassungen, nicht nur in Mittel- und Osteuropa, besitzt.

"Die deutsche Demokratie kam 1948/49 nicht als unbekannter Importartikel daher, sie entsprang auch nicht der demokratischen Schatztruhe der Alliierten, sondern sie schöpfte aus deutschen historischen Erfahrungen, vor allem aus den Traditionen der Paulskirche von 1948 und den Verfassungsberatungen von Weimar."

(Edgar Wolfrum in: Die geglückte Demokratie)